Bei einer Begehung mit Vertreten des Enzkreises wurden die Rahmenbedingungen für bauliche Eingriffe am Wässerle (Gewässer 2. Ordnung ) geklärt.
Danach wird der Bewuchs im Bereich des Bauwerks zurückgenommen.
Erst dann kann ein Bild über den Zustand der gesamten Anlage gemacht werden können.
Ein Vergabezeitpunkt steht noch nicht fest, bei der Begutachtung muss Maß genommen werden, um die Schäden an der Anlage zu bewerten und um die Ausschreibung zu ermöglichen.
Die Anlage und die Wiesenbewässerung soll bis spätestens 2021, Sommeranfang wieder Betriebsbereit sein.